Norm
ASVG §333 Abs4Rechtssatz
Ein Freileitungsmonteur, der Führer einer Arbeitspartie von drei Mann ist, ist auch wenn er selbst manuell mittätig ist, Arbeiteraufseher im Sinne des § 899 Abs 1 RVO.Ein Freileitungsmonteur, der Führer einer Arbeitspartie von drei Mann ist, ist auch wenn er selbst manuell mittätig ist, Arbeiteraufseher im Sinne des Paragraph 899, Absatz eins, RVO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0085437Dokumentnummer
JJR_19540429_OGH0002_0010OB00182_5400000_001