Norm
ABGB §1295 IIb1Rechtssatz
Grobe Fahrlässigkeit der Bundesstraßenverwaltung, weil sie die aufgestellten Leitweiser, die anzeigen sollten, wie weit nach rechts die Straße ohne Gefahr benützt werden kann, durch Gebüsch überwachsen ließ, sodaß ein Traktor in den vom Gebüsch überwachsenen Graben stürzte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0023297Dokumentnummer
JJR_19540505_OGH0002_0020OB00099_5400000_001