RS OGH 1954/5/5 2Ob99/54

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Veröffentlicht am 05.05.1954
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Norm

ABGB §1295 IIb1
BStG §5

Rechtssatz

Grobe Fahrlässigkeit der Bundesstraßenverwaltung, weil sie die aufgestellten Leitweiser, die anzeigen sollten, wie weit nach rechts die Straße ohne Gefahr benützt werden kann, durch Gebüsch überwachsen ließ, sodaß ein Traktor in den vom Gebüsch überwachsenen Graben stürzte.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 99/54
    Entscheidungstext OGH 05.05.1954 2 Ob 99/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0023297

Dokumentnummer

JJR_19540505_OGH0002_0020OB00099_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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