RS OGH 1954/5/18 4Ob3/54

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Veröffentlicht am 18.05.1954
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Norm

ABGB §1151 VIII. KollVG §6

Rechtssatz

Durch ein Arbeitsleihverhältnis (Beschäftigung im Auftrage des eigentlichen Dienstgebers bei einer dritten Person) unter Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses zum bisherigen Dienstgeber kann der Dienstnehmer in seinen Ansprüchen gegenüber dem eigentlichen Dienstgeber nicht schlechter gestellt werden, als wenn er im Betrieb seines Dienstgebers beschäftigt worden wäre.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 3/54
    Entscheidungstext OGH 18.05.1954 4 Ob 3/54
    Veröff: Arb 5988

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0026350

Dokumentnummer

JJR_19540518_OGH0002_0040OB00003_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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