Norm
ABGB §1151 VIII. KollVG §6Rechtssatz
Durch ein Arbeitsleihverhältnis (Beschäftigung im Auftrage des eigentlichen Dienstgebers bei einer dritten Person) unter Aufrechterhaltung des Dienstverhältnisses zum bisherigen Dienstgeber kann der Dienstnehmer in seinen Ansprüchen gegenüber dem eigentlichen Dienstgeber nicht schlechter gestellt werden, als wenn er im Betrieb seines Dienstgebers beschäftigt worden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0026350Dokumentnummer
JJR_19540518_OGH0002_0040OB00003_5400000_001