Norm
ABGB §1098 IIdRechtssatz
Die eigenmächtige Holzlagerung durch den Mieter im Garten ist auch dann untersagt, wenn die ihm zur Verfügung gestellte Holzlage das benötigte Holz nicht faßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024816Dokumentnummer
JJR_19540519_OGH0002_0010OB00386_5400000_001