RS OGH 1954/5/19 3Ob333/54, 3Ob715/54, 1Ob222/66, 5Ob43/74, 3Ob622/80

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Veröffentlicht am 19.05.1954
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Norm

ABGB §1295 IIf7c
ABGB §1298
ABGB §1333
EVHGB Art8 Nr2

Rechtssatz

Die Behauptung eines Verschuldens des Beklagten am Zahlungsverzug ist nicht erforderlich, um ein die gesetzlichen Verzugszinsen übersteigendes Zinsenbegehren zu stellen. Der Beweis, an der Erfüllung einer vertragsmäßigen oder gesetzlichen Verbindlichkeit ohne Verschulden verhindert worden zu sein, obliegt dem säumigen Schuldner.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0023647

Dokumentnummer

JJR_19540519_OGH0002_0030OB00333_5400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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