Norm
ABGB §1295 IIf7cRechtssatz
Die Behauptung eines Verschuldens des Beklagten am Zahlungsverzug ist nicht erforderlich, um ein die gesetzlichen Verzugszinsen übersteigendes Zinsenbegehren zu stellen. Der Beweis, an der Erfüllung einer vertragsmäßigen oder gesetzlichen Verbindlichkeit ohne Verschulden verhindert worden zu sein, obliegt dem säumigen Schuldner.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0023647Dokumentnummer
JJR_19540519_OGH0002_0030OB00333_5400000_002