Norm
ABGB §141 IDRechtssatz
Solange das Kind nicht in den Haushalt des Vaters zurückgekehrt ist, kann dieser die Unterhaltsleistung in Geld für das außerhalb seines Haushaltes befindliche Kind nicht mit dem Hinweis darauf verweigern, die Mutter entzöge ihm das Kind widerrechtlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0047681Dokumentnummer
JJR_19540519_OGH0002_0010OB00393_5400000_001