Norm
3.ABGBTeilNov §153Rechtssatz
Die Lösung der Frage, ob ein privatrechtliches oder ein öffentlich - rechtliches Dienstverhältnis anzunehmen ist, hängt in erster Linie davon ab, ob das Dienstverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht. Der Umstand, ob das Gesetz, auf das das Dienstverhältnis zurückgeht, öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Natur ist, kann demgegenüber nicht als bedeutungsvoll angesehen werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0034790Dokumentnummer
JJR_19540525_OGH0002_0040OB00235_5300000_002