Norm
oö LAO §57Rechtssatz
Die durch Anrechnung auf den Urlaubsanspruch nicht verbrauchten vollkommen arbeitsfreien Bauernfeiertage dürfen auf die freien Werktage nach § 57 oö LAO angerechnet werden.Die durch Anrechnung auf den Urlaubsanspruch nicht verbrauchten vollkommen arbeitsfreien Bauernfeiertage dürfen auf die freien Werktage nach Paragraph 57, oö LAO angerechnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0066246Dokumentnummer
JJR_19540525_OGH0002_0040OB00246_5300000_002