RS OGH 1954/5/25 4Ob246/53

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Veröffentlicht am 25.05.1954
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Norm

oö LAO §57

Rechtssatz

Die durch Anrechnung auf den Urlaubsanspruch nicht verbrauchten vollkommen arbeitsfreien Bauernfeiertage dürfen auf die freien Werktage nach § 57 oö LAO angerechnet werden.Die durch Anrechnung auf den Urlaubsanspruch nicht verbrauchten vollkommen arbeitsfreien Bauernfeiertage dürfen auf die freien Werktage nach Paragraph 57, oö LAO angerechnet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0066246

Dokumentnummer

JJR_19540525_OGH0002_0040OB00246_5300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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