RS OGH 1954/5/26 VIZR69/53

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Veröffentlicht am 26.05.1954
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Norm

ABGB §1327 c1

Rechtssatz

Die Witwe eines freiberuflich tätig gewesenen Unfallgetöteten kann von dem Schädiger grundsätzlich Ersatz auch des Schadens verlangen, der ihr dadurch entsteht, daß ihr Rücklagen zur Sicherung ihres zukünftigen Unterhaltes entgehen, zu deren Ansammlung der Ehemann während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens verpflichtet gewesen wäre.

Veröff: MDR 1954,471

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1954:RS0103013

Dokumentnummer

JJR_19540526_AUSL000_0060ZR00069_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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