Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Die Witwe eines freiberuflich tätig gewesenen Unfallgetöteten kann von dem Schädiger grundsätzlich Ersatz auch des Schadens verlangen, der ihr dadurch entsteht, daß ihr Rücklagen zur Sicherung ihres zukünftigen Unterhaltes entgehen, zu deren Ansammlung der Ehemann während der mutmaßlichen Dauer seines Lebens verpflichtet gewesen wäre.
Veröff: MDR 1954,471
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1954:RS0103013Dokumentnummer
JJR_19540526_AUSL000_0060ZR00069_5300000_001