Norm
ABGB §1327 bRechtssatz
Wegen des Grundsatzes der kongruenten Deckung findet ein Rechtsübergang bezüglich des Begräbniskostenanspruches auf die allgemeine Invalidenversicherungsanstalt zur Bedeckung der von dieser gewährten Hinterbliebenenrente nicht statt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0031450Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.02.2015