RS OGH 1954/6/2 2Ob403/54

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Veröffentlicht am 02.06.1954
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Norm

ABGB §1425 VIII

Rechtssatz

Die Frage, ob der Erlag vom Gerichte seinerzeit anzunehmen war (angebliche unrichtige Bezeichnung des Erlegers, einer juristischen Person) kann auf sich beruhen, wenn der bezügliche Bescheid rechtskräftig geworden ist und es sich nur mehr darum handelt, an wen der erlegte Betrag auszufolgen ist.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 403/54
    Entscheidungstext OGH 02.06.1954 2 Ob 403/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0033595

Dokumentnummer

JJR_19540602_OGH0002_0020OB00403_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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