RS OGH 1954/6/2 1Ob373/54, 3Ob214/57

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.06.1954
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Norm

ZPO §57 Abs1

Rechtssatz

Der Ausländer muß sich schon vor der Klagsanbringung der notwendigen Unterlagen versichern, die ihm ein möglicher Erlag der Prozeßsicherheit aufträgt und ihn befähigt, die devisenrechtliche Genehmigung zu erhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0036298

Dokumentnummer

JJR_19540602_OGH0002_0010OB00373_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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