Norm
PrTrG 1959 §1 Abs4Rechtssatz
Die Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit des für verfallen erklärten unzulässigen Entgelts (§ 4 Abs 1 PrTrG) entbehrt einer gesetzlichen Grundlage.Die Verhängung einer Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit des für verfallen erklärten unzulässigen Entgelts (Paragraph 4, Absatz eins, PrTrG) entbehrt einer gesetzlichen Grundlage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0071836Dokumentnummer
JJR_19540608_OGH0002_0050OS00628_5400000_001