Norm
ABGB §36Rechtssatz
Der Anteil an einer ausländischen GesmbHG, die eine Forderung gegen einen inländischen Schuldner hat, ist kein inländisches Vermögen des einzelnen Gesellschafters i. S. des § 99 JN ( unter Ablehnung der Entscheidung ZBl 1932,150 )Der Anteil an einer ausländischen GesmbHG, die eine Forderung gegen einen inländischen Schuldner hat, ist kein inländisches Vermögen des einzelnen Gesellschafters i. Sitzung des Paragraph 99, JN ( unter Ablehnung der Entscheidung ZBl 1932,150 )
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0009269Dokumentnummer
JJR_19540609_OGH0002_0020OB00429_5400000_001