Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Ist festgestellt, daß tatsächlich der Witwe mehr als der standesgemäße Unterhalt vom Getöteten zugewendet wurde, dann steht ihr wider den Beklagten ein Anspruch in gleicher Höhe, also über das Ausmaß der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung hinaus, zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0031709Dokumentnummer
JJR_19540609_OGH0002_0020OB00271_5400000_001