RS OGH 1954/6/9 2Ob271/54

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Veröffentlicht am 09.06.1954
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Norm

ABGB §1327 c1

Rechtssatz

Ist festgestellt, daß tatsächlich der Witwe mehr als der standesgemäße Unterhalt vom Getöteten zugewendet wurde, dann steht ihr wider den Beklagten ein Anspruch in gleicher Höhe, also über das Ausmaß der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung hinaus, zu.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 271/54
    Entscheidungstext OGH 09.06.1954 2 Ob 271/54
    Veröff: RZ 1954,30

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0031709

Dokumentnummer

JJR_19540609_OGH0002_0020OB00271_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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