RS OGH 1954/6/16 1Ob352/54

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Veröffentlicht am 16.06.1954
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Norm

ABGB §1096 B
ABGB §1295

Rechtssatz

Die Auflösung eines Pachtvertrages über ein Autoreparaturunternehmen durch den Verpächter erfolgte nicht schuldhaft, wenn dem Pächter gewerbebehördlich die Führung des Betriebes mangels Gewerbeberechtigung untersagt wurde (wobei sogar eine Strafverfügung erging), wenngleich ein Jahr später diese Verfügungen wegen Rechtswidrigkeit behoben wurden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 352/54
    Entscheidungstext OGH 16.06.1954 1 Ob 352/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024570

Dokumentnummer

JJR_19540616_OGH0002_0010OB00352_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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