Norm
ZPO §235 Abs1 CRechtssatz
Wenn die Klage ursprünglich auf Leistung aus einem Vertrag gestützt ist und im Zuge des Verfahrens ( - als die mangelnde Ermächtigung des Beklagten zum Vertragsabschluß offenbar wurde - ) der Klagsbetrag aus dem Titel der Irreführung über die mangelnde Abschlußberechtigung des Beklagten gefordert wird, liegt eine echte Klagsänderung vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0039369Dokumentnummer
JJR_19540616_OGH0002_0010OB00517_5400000_001