RS OGH 1954/6/16 1Ob517/54

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Veröffentlicht am 16.06.1954
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Norm

ZPO §235 Abs1 C

Rechtssatz

Wenn die Klage ursprünglich auf Leistung aus einem Vertrag gestützt ist und im Zuge des Verfahrens ( - als die mangelnde Ermächtigung des Beklagten zum Vertragsabschluß offenbar wurde - ) der Klagsbetrag aus dem Titel der Irreführung über die mangelnde Abschlußberechtigung des Beklagten gefordert wird, liegt eine echte Klagsänderung vor.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 517/54
    Entscheidungstext OGH 16.06.1954 1 Ob 517/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0039369

Dokumentnummer

JJR_19540616_OGH0002_0010OB00517_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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