RS OGH 1954/6/25 5Os496/54

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Veröffentlicht am 25.06.1954
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Rechtssatz

Es liegt keine nichtige Anklageüberschreitung vor, wenn zwischen Anklage und Urteil lediglich hinsichtlich der Identität der Person, an der die Tathandlung begangen wurde, ein Unterschied besteht.

Entscheidungstexte

  • 5 Os 496/54
    Entscheidungstext OGH 25.06.1954 5 Os 496/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0098713

Dokumentnummer

JJR_19540625_OGH0002_0050OS00496_5400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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