RS OGH 1954/6/30 3Ob359/54

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Veröffentlicht am 30.06.1954
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Norm

ABGB §920
ABGB §921
ABGB §1295
ABGB §1444

Rechtssatz

Der Verzicht auf die Erfüllung eines Vertrages ist dem Verzicht auf den Ersatz des durch die verschuldete Nichterfüllung entstandenen Schadens keineswegs gleichzuhalten und begreift diesen auch nicht in sich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024138

Dokumentnummer

JJR_19540630_OGH0002_0030OB00359_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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