RS OGH 1954/6/30 2Ob471/54

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1954
beobachten
merken

Norm

ABGB §169 a
RelKEG §2

Rechtssatz

Angesichts der nach dem Gesetze der Kindesmutter zukommenden Erziehungsgewalt über ihr außereheliches Kind, bedarf es keiner Entscheidung des Vormundschaftsgerichtes, wenn sie das Kind (4 Jahre alt) künftig im evangelischen anstatt wie bisher im katholischen Bekenntnis erziehen lassen will.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 471/54
    Entscheidungstext OGH 30.06.1954 2 Ob 471/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0048457

Dokumentnummer

JJR_19540630_OGH0002_0020OB00471_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten