Norm
ABGB §169 aRechtssatz
Angesichts der nach dem Gesetze der Kindesmutter zukommenden Erziehungsgewalt über ihr außereheliches Kind, bedarf es keiner Entscheidung des Vormundschaftsgerichtes, wenn sie das Kind (4 Jahre alt) künftig im evangelischen anstatt wie bisher im katholischen Bekenntnis erziehen lassen will.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0048457Dokumentnummer
JJR_19540630_OGH0002_0020OB00471_5400000_001