RS OGH 2013/9/4 3Ob416/54, 5Ob400/60, 1Ob57/69, 7Ob1541/90, 5Ob506/95, 5Ob46/07m, 7Ob128/13v

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Veröffentlicht am 07.07.1954
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Norm

AÖSp §32
HGB §414 Abs3

Rechtssatz

Die Aufrechnung von Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur dann zulässig, wenn diese anerkannt werden oder dem Auftraggeber durch rechtskräftiges Urteil zuerkannt wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0049426

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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