Norm
EO §35 ERechtssatz
Das Begehren "der Anspruch der beklagten Partei gegenüber der klagenden Partei auf Leistung aus dem Exekutionstitel sei erloschen" ist ein zulässiges Begehren einer Vollstreckungsklage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0001632Dokumentnummer
JJR_19540714_OGH0002_0010OB00319_5400000_002