Norm
ABGB §364c C1Rechtssatz
Gleichgültig, ob die Eintragung einer Gutsübergabeverpflichtung zulässig ist, darf eine solche Eintragung, sobald sie einmal im Grundbuche ersichtlich ist, bei der Erledigung des Ansuchens um Übertragung des Eigentums nicht übergangen werden, weil der Grundbuchstand für die Erledigung maßgebend werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0011898Im RIS seit
14.07.1954Zuletzt aktualisiert am
16.04.2024