RS OGH 1954/7/28 3Ob449/54

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Veröffentlicht am 28.07.1954
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Norm

EO §54 Abs1 Z3
EO §291

Rechtssatz

Greift der betreibende Gläubiger auf eine Pflichtteilsforderung des Verpflichteten, hat er im Exekutionsantrag zu behaupten und allenfalls zu beweisen, daß der Pflichtteilsanspruch bereits durch Vertrag oder Vergleich anerkannt ist oder daß er gegen den Schuldner gerichtlich geltend gemacht worden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0002093

Dokumentnummer

JJR_19540728_OGH0002_0030OB00449_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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