RS OGH 1954/7/28 3Ob454/54

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Veröffentlicht am 28.07.1954
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Norm

ABGB §435
ABGB §974

Rechtssatz

Ein Prekarist, der ein Grundstück und einen darauf von einem Dritten errichteten Überbau benützt, ist mangels besonderer Vereinbarung nicht verpflichtet, nach Widerruf des Prekariums diesen Überbau zu beseitigen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 454/54
    Entscheidungstext OGH 28.07.1954 3 Ob 454/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0015090

Dokumentnummer

JJR_19540728_OGH0002_0030OB00454_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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