Norm
ABGB §1172Rechtssatz
Neben der Einigung über die im § 1172 ABGB vorgesehenen Punkte ist nicht auch noch eine Einigung über das Honorar, den Zeitpunkt des Erscheinens und die Anzahl der Freiexemplare notwendig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0022022Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008