RS OGH 1954/9/8 2Ob374/54, 2Ob202/55, 2Ob179/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.09.1954
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Norm

StVO §60 Abs3
StVO §89 Abs2

Rechtssatz

Zu den Maßnahmen, die der Fahrer eines zum Stillstand gelangten Fahrzeuges zu treffen hat, um Unfälle und Verkehrsunfälle zu vermeiden, gehört die Aufstellung eines Warnpostens vor allem in der Richtung des Gegenverkehrs (nächtlicher Zusammenstoß).

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0075369

Dokumentnummer

JJR_19540908_OGH0002_0020OB00374_5400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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