RS OGH 1954/9/16 2Ob274/54, 8Ob310/66

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1954
beobachten
merken

Norm

ABGB §367 D
ABGB §1029 C
ABGB §1237

Rechtssatz

Die gemeinsame Gewahrsame der Ehegatten an im ehelichen Haushalt befindlichen Fahrnissen stellt kein gegenseitiges Anvertrauen i.S. des § 367 ABGB dar ( Verkauf der der Gattin gehörigen Möbel durch den Gatten ). Das eheliche Zusammenleben schafft auch keinen äußeren Zusammenhang, der zur Annahme einer Bevollmächtigung berechtigen würde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0011999

Dokumentnummer

JJR_19540916_OGH0002_0020OB00274_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten