Norm
ZPO §226 IIIBRechtssatz
Wenn der Ersatz von Reparaturkosten auf Grund vertraglicher Verpflichtung begehrt wird, kann (ohne darauf zielende Behauptungen des Klägers) nicht geprüft werden, ob der Anspruch nach § 1041 ABGB begründet ist.Wenn der Ersatz von Reparaturkosten auf Grund vertraglicher Verpflichtung begehrt wird, kann (ohne darauf zielende Behauptungen des Klägers) nicht geprüft werden, ob der Anspruch nach Paragraph 1041, ABGB begründet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0038073Dokumentnummer
JJR_19540922_OGH0002_0020OB00603_5400000_001