Norm
ABGB §1017Rechtssatz
Bestellungen der Besatzungsmacht, die vorübergehend die faktische Führung eines Betriebes übernommen hat und die in dieser Zeit und für ihre Zwecke getätigt wurden, verbinden nicht den Eigentümer des Betriebes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0025389Dokumentnummer
JJR_19540922_OGH0002_0010OB00636_5400000_001