Norm
ABGB §879 BIIfRechtssatz
Dem Bestandnehmer kann die im Rahmen des § 18 MG zulässige Neugestaltung eines Geschäftsportales nicht mit der Begründung verweigert werden, er habe das mit dem Bestandgeber (hinsichtlich des Verkaufes bestimmter Waren) vereinbarte Konkurrenzverbot verletzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0023926Dokumentnummer
JJR_19540930_OGH0002_0010OB00650_5400000_001