Norm
ABGB §163 H5Rechtssatz
Die Befristung der erbbiologischen Untersuchung nach § 279 ZPO für ein Kind, das noch nicht das für diese Untersuchung erforderliche Mindestalter erreicht hat, ist zwecklos.Die Befristung der erbbiologischen Untersuchung nach Paragraph 279, ZPO für ein Kind, das noch nicht das für diese Untersuchung erforderliche Mindestalter erreicht hat, ist zwecklos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0048651Dokumentnummer
JJR_19541006_OGH0002_0010OB00754_5400000_001