Norm
ABGB §1042 C5Rechtssatz
Der Ehegatte einer Ausgedingsberechtigten, der selbst in Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht Leistungen an seine Frau erbrachte, die diese auch vom Ausgedingsverpflichteten fordern konnte, hat keinen Ersatzanspruch hiefür gegenüber den Ausgedingsverpflichteten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0025164Dokumentnummer
JJR_19541013_OGH0002_0010OB00672_5400000_001