RS OGH 1954/10/13 2Ob440/54

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Veröffentlicht am 13.10.1954
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Norm

ABGB §1380 F
RVO §1542

Rechtssatz

Es ist Sache des Schädigers, beim Vergleichsabschluß sein Recht auf eine sogenannte Vorteilsausgleichung im Hinblick auf einen allenfalls möglichen Rentenbezug in die Waagschale zu werfen. Die Forderung des Rentenversicherungsträgers ist einer vergleichsweisen Regelung zwischen Schädiger und Beschädigten entzogen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 440/54
    Entscheidungstext OGH 13.10.1954 2 Ob 440/54
    Veröff: VersR 1955,91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0032485

Dokumentnummer

JJR_19541013_OGH0002_0020OB00440_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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