Norm
ABGB §879 Z4 DIIRechtssatz
Das tatsächliche Risiko der Uneinbringlichkeit, in das sich fast jeder Wucherer bei Kreditgeschäften mit unerfahrenen, leichtsinnigen, verstandesschwachen und bedrängten Personen einläßt, kann nicht dazu dienen, das von ihm in Anspruch genommene übermäßige Entgelt als gerechtfertigte Risikoprämie erscheinen zu lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0038793Dokumentnummer
JJR_19541013_OGH0002_0010OB00611_5400000_001