Rechtssatz
Als dritte Person iSd § 9 Abs 2 AußStrG muß jede vom Beschwerdeführer verschiedene Person, also auch die Kindesmutter, die ein Besuchsrecht erhielt, angesehen werden.Als dritte Person iSd Paragraph 9, Absatz 2, AußStrG muß jede vom Beschwerdeführer verschiedene Person, also auch die Kindesmutter, die ein Besuchsrecht erhielt, angesehen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0007189Dokumentnummer
JJR_19541013_OGH0002_0010OB00667_5400000_001