RS OGH 1954/10/19 4Ob140/54, 4Ob30/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1954
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Norm

AngG §32

Rechtssatz

Ein Mitverschulden an der ungerechtfertigten Entlassung ist nicht anzunehmen, wenn das als Entlassungsgrund geltend gemachte vermeintliche unentschuldigte Fernbleiben vom Dienst nur kurzfristig war.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 140/54
    Entscheidungstext OGH 19.10.1954 4 Ob 140/54
    Veröff: Arb 6089
  • 4 Ob 30/60
    Entscheidungstext OGH 22.03.1960 4 Ob 30/60

Schlagworte

SW: Angestellte, Verschulden, Kulpakompensation, Ausgleich, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Ersatz, Schadenersatz, beiderseitig, Verschulden, Unterlassen, Unterbleiben, Dienstleistung, Arbeitsleistung, Dienstverweigerung, Arbeitsverweigerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0028253

Dokumentnummer

JJR_19541019_OGH0002_0040OB00140_5400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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