RS OGH 2025/11/26 3Ob624/54; 1Ob7/80; 5Ob657/82; 7Ob676/89; 6Ob246/01x; 4Ob78/17z; 2Ob37/20k; 7Ob97/

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Veröffentlicht am 20.10.1954
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Rechtssatz

Redlichkeit verlangt nicht den Glauben, Eigentümer zu sein, sondern nur den Glauben an einen gültigen Titel, also an die rechtmäßige Zugehörigkeit des Sache im weiteren Sinn, im Gegensatz zum unredlichen Besitzer, der vermuten muss, dass die Sache einem anderen gehört.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0010172

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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