Rechtssatz
Der Erfüllung einer richtigen und fälligen Schuld außerhalb des Konkurses ist dann nach § 2 AnfO anfechtbar, wenn im konkreten Falle darin eine Benachteiligung der übrigen Gläubiger liegt und eine Benachteiligungsabsicht vorhanden ist.Der Erfüllung einer richtigen und fälligen Schuld außerhalb des Konkurses ist dann nach Paragraph 2, AnfO anfechtbar, wenn im konkreten Falle darin eine Benachteiligung der übrigen Gläubiger liegt und eine Benachteiligungsabsicht vorhanden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0050597Dokumentnummer
JJR_19541020_OGH0002_0010OB00201_5400000_002