Norm
ZPO §235 Abs1 ERechtssatz
Wenn sich die klagende Partei bei Vornahme der Einschränkung über den Umfang der Zahlung des Gegners in einem Irrtum befand, der dann während der Verhandlung durch eine Zeugenaussage aufgeklärt wurde, kann die Klage wieder ausgedehnt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0039638Dokumentnummer
JJR_19541028_OGH0002_0020OB00703_5400000_001