Norm
ABGB §1378Rechtssatz
Im Zweifel hört der Zinsenlauf mit der Neuerung auf. Selbst wenn die ursprüngliche Schuld verzinslich gewesen wäre, hätte es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedurft, um den Untergang der Zinsenforderung für die Zeit vor dem Neuerungsvertrag zu verhindern (Umwandlung einer Kaufpreisschuld in ein Darlehen).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0032455Dokumentnummer
JJR_19541103_OGH0002_0020OB00805_5400000_001