RS OGH 1954/11/3 2Ob805/54

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Veröffentlicht am 03.11.1954
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Norm

ABGB §1378

Rechtssatz

Im Zweifel hört der Zinsenlauf mit der Neuerung auf. Selbst wenn die ursprüngliche Schuld verzinslich gewesen wäre, hätte es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedurft, um den Untergang der Zinsenforderung für die Zeit vor dem Neuerungsvertrag zu verhindern (Umwandlung einer Kaufpreisschuld in ein Darlehen).

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 805/54
    Entscheidungstext OGH 03.11.1954 2 Ob 805/54
    Veröff: EvBl 1955/5 S 18

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0032455

Dokumentnummer

JJR_19541103_OGH0002_0020OB00805_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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