Rechtssatz
Wenn die Kündigung gegen die Verlassenschaft, vertreten durch mehrere erbserklärte Erben gerichtet wird, sind diese Miterben zwar nicht Streitgenossen, es ist aber die Vorschrift des § 14 ZPO auf sie analog anzuwenden.Wenn die Kündigung gegen die Verlassenschaft, vertreten durch mehrere erbserklärte Erben gerichtet wird, sind diese Miterben zwar nicht Streitgenossen, es ist aber die Vorschrift des Paragraph 14, ZPO auf sie analog anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0035388Dokumentnummer
JJR_19541103_OGH0002_0020OB00598_5400000_001