RS OGH 1954/11/3 2Ob782/54

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Veröffentlicht am 03.11.1954
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Norm

ABGB §1304 BIIh
ABGB §1320 B3

Rechtssatz

Ein gelegentliches Unruhigwerden des Zugtieres läßt sich auch bei ruhigen und in Verkehr bewährten Pferden nicht voraussehen und kann vom Kutschbock aus nicht verhindert werden. Mit solchen Vorkommnissen muß jeder Kraftfahrer bei der Begegnung mit einem Pferdefuhrwerk rechnen und bei der Vorbeifahrt erhöhte Aufmerksamkeit und besondere Vorsicht anwenden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 782/54
    Entscheidungstext OGH 03.11.1954 2 Ob 782/54
    Veröff: EvBl 1954/412 S 617

Schlagworte

SW: Auto Pkw Kfz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0027820

Dokumentnummer

JJR_19541103_OGH0002_0020OB00782_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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