Norm
ASVG §333 Abs4Rechtssatz
Auch bei einer nur vorübergehenden Hilfeleistung, zu der jemand in seinem Arbeitsverhältnis von seinem Dienstherrn einem anderen Unternehmer zur Verfügung gestellt wird, gelten die für das "Arbeitsleihverhältnis" entwickelten Haftungsgrundsätze. Veröff: JR 1955,98
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1954:RS0104090Dokumentnummer
JJR_19541110_AUSL000_0060ZR00141_5300000_001