Norm
EO §7 Abs3 EcRechtssatz
Zulässigkeit eines Rekurses gegen einen Beschluß des Berufungsgerichtes nach § 7 Abs 3 EO, wenn das Berufungsgericht im Wiederaufnahmsprozeß als erste Instanz erkennt.Zulässigkeit eines Rekurses gegen einen Beschluß des Berufungsgerichtes nach Paragraph 7, Absatz 3, EO, wenn das Berufungsgericht im Wiederaufnahmsprozeß als erste Instanz erkennt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0001592Dokumentnummer
JJR_19541110_OGH0002_0010OB00858_5400000_001