RS OGH 1954/11/17 2Ob677/54, 6Ob557/91, 4Ob35/19d

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Veröffentlicht am 17.11.1954
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Norm

ZPO §441

Rechtssatz

Es schadet nicht, daß nach Bewilligung der Wiedereinsetzung die Unzuständigkeitseinreden erst nach allgemeiner Bestreitung des Klagsvorbringens vorgebracht wurden (im Wiedereinsetzungsantrag war das "Klagsvorbringen bestritten und sachliche Unzuständigkeit eingewendet" worden).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0041516

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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