Norm
ABGB §1320 B1Rechtssatz
Verschulden, wenn ein Fahrradfahrer seinen Hund auf der Straße mitlaufen läßt, sodaß ein Motorradfahrer über ihn stürzt. Der Hund müßte eben so abgerichtet sein, daß er immer dicht neben dem Fahrrad läuft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0030184Dokumentnummer
JJR_19541117_OGH0002_0020OB00845_5400000_001