Norm
ABGB §784Rechtssatz
Die Ansicht, daß bei der zwecks Berechnung des Pflichtteiles nach § 784 ABGB vorzunehmenden Schätzung Rechte auf wiederkehrende Leistungen unter Zugrundelegung des im § 58 JN aufgestellten Maßstabes zu schätzen seien, kann nicht gebilligt werden.Die Ansicht, daß bei der zwecks Berechnung des Pflichtteiles nach Paragraph 784, ABGB vorzunehmenden Schätzung Rechte auf wiederkehrende Leistungen unter Zugrundelegung des im Paragraph 58, JN aufgestellten Maßstabes zu schätzen seien, kann nicht gebilligt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0015399Dokumentnummer
JJR_19541117_OGH0002_0020OB00754_5400000_002