RS OGH 1954/11/24 1Ob886/54

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Veröffentlicht am 24.11.1954
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Rechtssatz

Zulässigkeit der Feststellungsklage, die Vermietung der Wohnung in einem im Miteigentume der Parteien stehenden Haus sei als wichtige Veränderung i.S. des § 834 ABGB anzusehen.Zulässigkeit der Feststellungsklage, die Vermietung der Wohnung in einem im Miteigentume der Parteien stehenden Haus sei als wichtige Veränderung i.S. des Paragraph 834, ABGB anzusehen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 886/54
    Entscheidungstext OGH 24.11.1954 1 Ob 886/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0015677

Dokumentnummer

JJR_19541124_OGH0002_0010OB00886_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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