Rechtssatz
Zulässigkeit der Feststellungsklage, die Vermietung der Wohnung in einem im Miteigentume der Parteien stehenden Haus sei als wichtige Veränderung i.S. des § 834 ABGB anzusehen.Zulässigkeit der Feststellungsklage, die Vermietung der Wohnung in einem im Miteigentume der Parteien stehenden Haus sei als wichtige Veränderung i.S. des Paragraph 834, ABGB anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0015677Dokumentnummer
JJR_19541124_OGH0002_0010OB00886_5400000_001