Norm
ABGB §1326 B1Rechtssatz
Ersatz für verminderte Heiratsaussicht im Falle einer Ansteckung mit Geschlechtskrankheit, wenn die Krankheit in weiteren Kreisen bekannt geworden ist und dadurch die Heiratsaussichten nach den Erfahrungen des täglichen Lebens stark vermindert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0031172Dokumentnummer
JJR_19541201_OGH0002_0030OB00764_5400000_003